Anschreiben an Gebäude- oder Grundstücksbesitzer.

Thema Elektrosmog - Mobilfunk, DECT und WLAN
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Anschreiben an Gebäude- oder Grundstücksbesitzer.

Beitragvon akoll » 28.01.2008, 08:49

Schreiben an den Gebäude- oder Grundstücksbesitzer der Mobilfunkantennen auf sein Dach/Grundstück montieren lassen will oder dies schon getan hat.
Mit diesen Vorlagen kann man den Gebäude- oder Grundstücksbesitzer auf die Situation hinweisen das auf ihn ein unkalkulierbares Haftungsrisiko besteht, sollte von den Mobilfunkantennen ein Schaden (Personen- oder Vermögensschaden, Wertminderung von Immobilien) verursacht werden.
Mit nachfolgendem Vorlagen an den Gebäude- oder Grundstücksbesitzer, der nur noch etwas angepasst werden muss, weist man ihn darauf hin.
Weitere Texte/ Vorlagen sind hier erwünscht.

Absender:





An:
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
12345 XXXXXXX


UMTS-Sendemast

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

wie ich höre, beabsichtigen Sie, auf Ihrem landwirtschaftlichen Grundstück eine Mobilfunksendeanlage zu errichten.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen können die Strahlen, die von solchen Anlagen ausgehen, im größeren Umkreis die Gesundheit von Mensch und Tier erheblich gefährden. Informationen hierzu erhalten Sie z. B. unter Tel.: 08171-18898 bzw. aus dem Internet unter http://www.buergerwelle.de.

Ich bin also von den Risiken Ihres Mobilfunksenders persönlich betroffen. Daher erhebe ich Einspruch gegen die Aufstellung dieser Anlage.

Ich kündige hiermit an, dass ich nach §§ 906 und 907 BGB in Verbindung mit §§ 823 und 1004 BGB sowie aus jedem denkbaren Rechtsgrund Schadensersatzforderungen an Sie richten werde, wenn durch die Aufstellung bzw. den Betrieb dieses Mobilfunksenders

bei mir und/oder Mitgliedern meiner Familie Beeinträchtigungen bzw.
Schäden an Leib und Gesundheit auftreten,
Beeinträchtigungen oder Schäden an unseren Pflanzen, Tieren oder Sachen
Auftreten,
bei Vermietung, Verpachtung und/oder Verkauf meines Hauses bzw. meiner
Grundstücke eine Wertminderung eintritt,
wir sonstige Beeinträchtigungen oder Schäden erleiden.


Mit freundlichen Grüßen


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Re: Anschreiben an Gebäude- oder Grundstücksbesitzer.

Beitragvon akoll » 28.01.2008, 09:23

Hier eine weitere lange Vorlage die man vor der Aufstellung eines Mobilfunkmastes verwenden kann.

(Genaue Bezeichnung des Absenders, alle Personen aufführen, die unterschreiben)
Absender
Straße
PLZ Ort / Datum
(Mit Einschreiben Einwurf)
Herrn/Frau/Firma(Genaue Bezeichnung und Anschrift)
Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück (Straße, Hausnummer - genaue Bezeichnung)


Sehr geehrte Frau oder Sehr geehrter Herr oder Sehr geehrte Damen und Herren (bei Firmen),

Sie beabsichtigen, auf dem oben bezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten zu lassen. Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin dieses Grundstückes. Der Eigentümer eines Grundstückes haftet gegenüber Dritten für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Ich fühle mich durch eine Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grund­stück beeinträchtigt. Hiermit machen wir Sie als Grundstückseigentümer/in für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer Mobilfunksende­anlage(n) entstehen, haftbar und melden dem Grunde nach Schadenshaftungsansprüche gegen Sie an.
Wir gehen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interes­se weisen wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsver­pflichtung uns gegenüber hat und grundsätzlich Sie uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos. Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Wir bitten Sie daher, sowohl in unserem wie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich von der Mieterin/ Betreiberin der Mobilfunk­sendeanlage bestätigen zu lassen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfall nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist. Sollte die Mieterin dies­bezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwie­weit Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei soll­ten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen erläutert, in wie weit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivaseite und auf der Aktivaseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüberstehen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Grundsätzlich raten wir Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsriskio abschätzen zu lassen.
Wir befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen. Gleichzeitig melden wir einen mögli­chen merkantilen Grundstücksschaden an. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eine Reihe von deutlichen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemen durch die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung gibt. Die Grenzwerte für den Mobilfunkbetrieb in Deutschland für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung beruhen nicht auf abschließende wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der gepulsten, sondern überwiegend aus dem Bereich der ungepulsten, der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Es ist gängiger Stand der Wissenschaft, dass die Aus­wirkungen der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung auf biologische Systeme gänzlich andere sind als die der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Gerade diese unterschiedlichen Auswirkungsmuster werden bei der medizinischen Behandlung gezielt eingesetzt (s. Prof. Dr. Enders bei der gemeinsamen Anhörung zum Thema Mobil­funk am 24. Januar 2002 der Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenausschusses des Hessischen Landtages). Die derzeitigen thermischen Sicher­heitswerte in Deutschland (es gibt keine Vorsorgegrenzwerte in Deutschland im Gegen­satz zu anderen europäischen oder asiatischen Staaten) für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung des Mobilfunks beruhen somit lediglich auf einer Ungefährlich­keitsvermutung auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Bereich der ungepulsten analo­gen Hochfrequenzstrahlung. Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zunehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehen kann. Hierbei verweise ich auf die dem Hessischen Landtag schriftlich vorliegenden Stellungnahmen zur Anhörung am 24. Januar 2002, insbesondere von:
Prof. Dr. Volger, Bad Münstereifel Nr. 2
Prof. Dr. Käs, Pfaffenhofen Nr. 5
Dr. von Klitzing, Lübeck Nr. 6
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Nr. 14
Prof. Dr. Frentzel-Beyme, Bremen Nr. 18
Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover Nr. 21
Bei der Anhörung im Hessischen Landtag waren auch die Mobilfunkbetreiber anwesend. Die vorgenannten Stellungnahmen sind somit auch im Besitz der Mobilfunkbetreiber und können Ihnen problemlos von Ihrer Mieterin/ Ihrem Mieter übersandt werden. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass durch die Hinzufügung einer zusätzlichen ge­werblichen Nutzung auf Ihrem Grundstück ggf. der Versicherungsschutz Ihrer Gebäude­versicherung und insbesondere vermutlich der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaft­pflichtversicherung gefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitten wir Sie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung. Damit Sie dann wenn Haftungsschäden gleich welcher Art eintreten Sie dann diese auch begleichen können, soweit das eigene Vermögen hier für nicht ausreicht. Sobald der Nachweis von Schädigungen wissenschaft­lich erbracht ist, werden wir dann den uns entstandenen Schaden auch rückwirkend Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Schadens­haftung neben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeldforderungen umfassen kann.

Mit freundlichen Grüßen Vorname Name, Datum(Vornamen und Name getrennt ergänzen und Datum handschriftlich wie im Kopf)


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Re: Anschreiben an Gebäude- oder Grundstücksbesitzer.

Beitragvon akoll » 28.01.2008, 09:28

Hier eine weitere lange Vorlage die man nach der Aufstellung eines Mobilfunkmastes verwenden kann.

(Genaue Bezeichnung des Absenders, alle Personen aufführen, die unterschreiben)
Absender
Straße
PLZ Ort / Datum
(Mit Einschreiben Einwurf)
Herrn/Frau/Firma(Genaue Bezeichnung und Anschrift)
Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück (Straße, Hausnummer - genaue Bezeichnung)
Sehr geehrte Frau oder Sehr geehrter Herr oder Sehr geehrte Damen und Herren (bei Firmen),
Sie haben auf dem oben bezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten lassen. Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin dieses Grundstückes. Der Eigentümer eines Grundstückes haftet gegenüber Dritten für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Ich fühle mich durch die Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück beein­trächtigt. Hiermit machen wir Sie als Grundstückseigentümer/in für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der errichteten Mobilfunksendeanlage(n) oder mit der beabsichtigten Errichtung einer Mobilfunksendeanlage(n) entstehen, haftbar und melden dem Grunde nach Schadenshaftungsansprüche gegen Sie an.
Wir gehen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interes­se weisen wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsver­pflichtung uns gegenüber hat und grundsätzlich Sie uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos. Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Wir bitten Sie daher,sowohl in unserem wie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich von der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendean­lage bestätigen zulassen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfall nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist. Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlun­gen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen er­läutert, in wie weit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passiva­seite auf der Aktivaseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüberstehen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmen­vermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigenen interesse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Grund­sätzlich rate ich oder raten wir Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehen­de Gesamthaftungsriskio abschätzen zu lassen.
Durch die auf Ihrem Grundstück errichtete Sendeanlage fühlen wir uns in erheblichem Maße beeinträchtigt. Bei uns sind seit der Errichtung der Mobilfunksendeanlage folgende Symptome, die ich im Zusammenhang mit der Sendeanlage sehe, aufgetreten: (Beispiele:)
Kopfschmerzen, Nervosität, Konzentrationsschwächen und Gedächtnisschwund, Tinnitus (Ohrgeräusche), Schlafstörungen, nächtliche Schweißausbrüche, Alpträume, Schwindelgefühl Veränderungen im Herz-Kreislaufbereich, Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, häufige Infektanfälligkeit, Immundefizite, Sehstörungen, Allergische Reaktionen, (usw., bitte genaue Beeinträchtigungen angeben, ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen)
Ich befinde mich in ärztlicher Behandlung. Ein zeitlicher Zusammenhang meiner Beein­trächtigungen mit der Errichtung der Sendeanlage kann hergestellt werden (ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen). Weiter melde ich an, dass folgende weitere Schäden, die ich auf die Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück zurückführe, eingetreten sind: (Beispiele:) Verlust des Arbeitsplatzes / berufliche Existenz Schulwechsel des Kindes ...... und damit verbundene Mehraufwendungen Schulschwierigkeiten des Kindes ....... und "Verlust von Schuljahren" Entwicklungsprobleme des Kindes .................... Autounfall infolge von Schlafmangel usw. (ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen)

Gleichzeitig melden wir einen möglichen merkantilen Grundstücksschaden und/oder Miet­schäden an. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eine Reihe von deutli­chen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemen durch die niederfrequent ge­pulste Hochfrequenzstrahlung gibt. Die Grenzwerte für den Mobilfunkbetrieb in Deutsch­land für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung beruhen nicht auf abschlie­ßenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der gepulsten, sondern über­wiegend aus dem Bereich der ungepulsten, der analogen nicht gepulsten Hochfrequenz­strahlung. Es ist gängiger Stand der Wissenschaft, dass die Auswirkungen der niederfre­quent gepulsten Hochfrequenzstrahlung auf biologische Systeme gänzlich andere sind als die der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Gerade diese unterschiedlichen Auswirkungsmuster werden bei der medizinischen Behandlung gezielt eingesetzt (s. Prof. Dr. Enders bei der gemeinsamen Anhörung zum Thema Mobilfunk am 24. Januar 2002 der Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenausschusses des Hessischen Landtages). Die derzeitigen thermischen Sicherheitswerte in Deutschland (es gibt keine Vorsorgegrenzwerte in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen oder asiatischen Staaten) für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung des Mobilfunks beruhen somit lediglich auf einer Ungefährlichkeitsvermutung auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Bereich der ungepulsten analogen Hochfrequenzstrahlung. Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertung der Mobilfunktechno­logie in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zu­nehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehen kann. Hierbei verweise ich auf die dem Hessischen Landtag schriftlich vorliegenden Stellungnahmen zur Anhörung am 24. Januar 2002,insbesondere von:
Prof. Dr. Volger, Bad Münstereifel Nr. 2
Prof. Dr. Käs, Pfaffenhofen Nr. 5
Dr. von Klitzing, Lübeck Nr. 6
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Nr. 14
Prof. Dr. Frentzel-Beyme, Bremen Nr. 18
Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover Nr. 21
Bei der Anhörung im Hessischen Landtag waren auch die Mobilfunkbetreiber anwesend. Die vorgenannten Stellungnahmen sind somit auch im Besitz der Mobilfunkbetreiber und können Ihnen problemlos von Ihrer Mieterin/ Ihrem Mieter übersandt werden. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass durch die Hinzufügung einer zusätzlichen ge­werblichen Nutzung auf Ihrem Grundstück ggf. der Versicherungsschutz Ihrer Gebäude­versicherung und insbesondere vermutlich der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaft­pflichtversicherung gefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitten wir Sie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung. Damit Sie dann wenn Haftungsschäden gleich welcher Art eintreten Sie dann dies auch begleichen können, soweit das eigene Vermögen hier für nicht ausreicht. Sobald der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist, werden wir dann den uns entstandenen Schaden auch rückwirkend Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftung neben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeld forderungen umfassen kann. Der Krankenkasse und .............................(ggf. Arbeitgeber bei immer wieder auftretenden Krankheiten -Lohnfortzahlung) habe ich eine Kopie des Schreibens zur Dokumentation der dort aufgelaufenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Mobilfunksendanlage entstanden sind, entstanden sein können oder entstehen werden, übersandt.

Mit freundlichen Grüßen Vorname Name, Datum(Vornamen und Name getrennt ergänzen und Datum handschriftlich wie im Kopf)

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